Schulunfähigkeit

Schulunfähigkeit
(© Fine2art / PIXELIO)
Für Kinder gilt das gleiche wie für Erwachsene. Ein Unfall, aber auch eine schwere Krankheit, die zur Schulunfähigkeit und somit auch zu einer späteren Berufsunfähigkeit führen können, ziehen außer gesundheitlichen Problemen auch ungeahnte finanzielle Kosten nach sich.

Vor allen Dingen dann, wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Ansprüche zu erwarten sind. (da keine Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Hier einige Besonderheiten auf einen Blick:

  • für Kinder ab 8 Jahre möglich, wobei Berufsunfähigkeit durch Schulunfähigkeit ersetzt wird
  • sehr günstige Konditionen auf die gesamte Laufzeit
  • 100 % Leistung bei 50 % Berufsunfähigkeit
  • keine Beitragserhöhung bei einer späteren Berufswahl mit höherem Verletzungs- oder Unfallrisiko
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • verkürzter Prognosezeitraum - "Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mind. 6 Monate ununterbrochen bestehen"
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