Schulunfähigkeit
(© Fine2art / PIXELIO)
Vor allen Dingen dann, wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Ansprüche zu erwarten sind. (da keine Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Hier einige Besonderheiten auf einen Blick:
- für Kinder ab 8 Jahre möglich, wobei Berufsunfähigkeit durch Schulunfähigkeit ersetzt wird
- sehr günstige Konditionen auf die gesamte Laufzeit
- 100 % Leistung bei 50 % Berufsunfähigkeit
- keine Beitragserhöhung bei einer späteren Berufswahl mit höherem Verletzungs- oder Unfallrisiko
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- verkürzter Prognosezeitraum - "Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mind. 6 Monate ununterbrochen bestehen"
Jetzt ein persönliches, unverbindliches und kostenloses Angebot anfordern!
(035601) 23 080