Dienstunfähigkeitsversicherung - Info
Kaum Schutz bei Dienstunfähigkeit
Für Beamte wird es immer schwieriger, ein gutes BU-Produkt mit einer Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) zu bekommen. Dies ergab eine Untersuchung des Analyse-Unternehmens Franke & Bornberg.Werbeaussagen einzelner Gesellschaften zu DU-Klauseln erweisen sich bei genauerem Hinsehen als nutzlos. Viele Gesellschaften haben bei BU-Versicherungen speziell für Beamte die DU-Klausel modifiziert oder gar gänzlich gestrichen.
- Beamten auf Lebenszeit: Sie werden grundsätzlich in den Ruhestand versetzt.
- Beamten auf Probe: Sie werden bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen.
- Beamten auf Widerruf: Sie werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen.
Zu viele Leistungsfälle
Grund: Die Zahl der Leistungsfälle hat dramatisch zugenommen. „Immer häufiger, so hat es den Anschein, werden verbeamtete Mitarbeiter aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen statt in den Vorruhestand in die Dienstunfähigkeit versetzt”, sagt F & B-Geschäftsführer Michael Franke. Er nennt potenzielle Stolpersteine im Vertrag und liefert Tipps, wie Vermittler das Haftungsrisiko vermindern können.Wann Beamte dienstunfähig sind
Per Gesetz sind Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen körperlichen Gebrechens oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig gilt auch, wer wegen Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und bei dem keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.Unterschiede zwischen Versetzung und Entlassung
Für Beamte stellt die Anerkennung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar. Ob allerdings ein Anspruch auf BU-Rente besteht, hängt entscheidend vom Status des jeweiligen Beamten ab. Denn der Gesetzgeber differenziert zwischen ...Differenzierung mit Haken und Ösen
„Versetzung” oder „Entlassung” – eine vermeintlich vernachlässigbare Differenzierung, die aber durchaus ihre Haken und Ösen hat, wie Franke betont.Deutlich wird dies beim Blick auf die DU-Klauseln der Versicherer, soweit sie dort überhaupt noch auftauchen. Von rund 130 aktuellen BUZ-Produkten haben laut Franke & Bornberg 85 Prozent keine entsprechende Regelung mehr und bieten demnach auch keine zusätzlichen Vorteile für Beamte.
Vollständige und echte DU-Klausel
Beispiel: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.”Diese vollständige (echte) DU-Klausel gewährleistet den besten Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt und privilegiert sind.
Echte, aber unvollständige Klausel
Beamte auf Lebenszeit genießen immer vollständigen Schutz. Andere müssen aufpassen. Beispiel: „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.”Diese unvollständige (echte) DU-Klausel regelt die Versetzung – aber nicht die Entlassung – in den Ruhestand. Uneingeschränkter Schutz besteht nur für Beamte auf Lebenszeit, aber nicht bei der Entlassung eines Beamten auf Probe.
Unechte Klausel
Schlechtes Beispiel: Es werden nur die allgemeinen BU-Voraussetzungen aufgezeigt und dann angefügt: „Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.”Diese unechte DU-Klausel bringt Beamten keinen zusätzlichen Versicherungsschutz.
Unechte Klausel mit potenzieller Leistungsfreiheit?
Gefährliches Beispiel: „Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.Diese Einschränkung ist sehr häufig vorzufinden und schafft Unsicherheit. Die Formulierung „ausschließlich” könnte bedeuten, dass der Versicherer plötzlich doch ein ärztliches Gutachten zum Maßstab macht und nicht die Entscheidung der Dienststelle des Beamten hinnimmt. Zumindest sind einige Angebote so interpretierbar, darunter von der Familienfürsorge.
Bedingungen genau prüfen
Neben diesen Beispielen gibt es eine Vielzahl von Mischformen und Zwischenstufen im Kleingedruckten, kritisiert Franke & Bornberg. Vermittler sollten also den Inhalt von DU-Klauseln sehr genau überprüfen. Für Beamte auf Lebenszeit bestünden die geringsten Deckungs-Lücken. Andere Beamten-Gruppen müssten prüfen, ob auch ihre Lebens-Situation vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst wird.
[Quelle: www.bfa.de]
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