D & O

D & O
Die persönliche D&O-Versicherung (abgeleitet aus “directors’ and officers’ liability insurance”) wird durch den jeweiligen Geschäftsführer, das Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmitglied oder Vorstandsmitglied nur für die eigene Person abgeschlossen. Dies ist unbedingt notwendig, wenn die Firma keine D&O-Versicherung abgeschlossen hat oder abschliessen kann. Sinn macht es aber trotzdem, selbst wenn die Firma bereits eine D&O-Versicherung hat, denn bei Konflikten innerhalb der Unternehmensleitung kann der betroffene Unternehmensleiter in eine Situation geraten, wenn das Unternehmen selbst oder andere Unternehmensleiter die Ansprüche stellen, weil dieser die Versicherung seines Anspruchgegners in Anspruch zu nehmen gezwungen ist, der dies natürlich zu behindern versuchen wird. Demzufolge schützt die D & O das Privatvermögen der Manager (= persönlicher Schutz) und das Firmenvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Managerverhalten. Die D & O - Deckung gewährleistet die Deckung des persönlichen Haftungsrisikos im Rahmen der Kontroll- & Leitungsfunktionen von Unternehmensleitern.
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(Grafikquelle: © tommyS, Siepmann GbR / PIXELIO)