D & O
Die persönliche D&O-Versicherung (abgeleitet aus “directors’ and
officers’ liability insurance”) wird durch den jeweiligen
Geschäftsführer, das Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmitglied oder
Vorstandsmitglied nur für die eigene Person abgeschlossen. Dies ist
unbedingt notwendig, wenn die Firma keine D&O-Versicherung
abgeschlossen hat oder abschliessen kann. Sinn macht es aber trotzdem,
selbst wenn die Firma bereits eine D&O-Versicherung hat, denn bei
Konflikten innerhalb der Unternehmensleitung kann der betroffene
Unternehmensleiter in eine Situation geraten, wenn das Unternehmen
selbst oder andere Unternehmensleiter die Ansprüche stellen, weil
dieser die Versicherung seines Anspruchgegners in Anspruch zu nehmen
gezwungen ist, der dies natürlich zu behindern versuchen wird.
Demzufolge schützt die D & O das Privatvermögen der Manager (=
persönlicher Schutz) und das Firmenvermögen vor Schäden durch
fehlerhaftes Managerverhalten. Die D & O - Deckung gewährleistet
die Deckung des persönlichen Haftungsrisikos im Rahmen der Kontroll-
& Leitungsfunktionen von Unternehmensleitern.
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(Grafikquelle: © tommyS, Siepmann GbR / PIXELIO)