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Berufsunfähigkeitsversicherung

Für alle diejenigen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sieht der Gesetzgeber im Falle der Berufs- unfähigkeit keinen gesetzl. Versicherungsschutz vor. Die Berufsunfähigkeitsrente wird durch die Erwerbs- minderungsrente ersetzt.
Das bedeutet, wer nur null bis drei Stunden arbeiten gehen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Basis- / Rüruprente
(© Gerd Altmann / PIXELIO)
Wer dagegen drei bis sechs Stunden eine Tätigkeit ausüben kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Es spielt zudem keine Rolle, welche Ausbildung oder welchen Beruf die betroffene Person ausgeübt hat. Einem Ingeneur kann somit zugemutet werden, auch als Pförtner tätig zu werden. Jeder dritte Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte wird statistisch gesehen vor dem Rentenbeginn berufs- oder erwerbsunfähig.

Mit den hier installierten Online- Rechner möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kostenlos zu überprüfen. Aber auch wer an dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert ist, hat hier die Möglichkeit zu erfahren welche Leistungen angeboten werden und was diese Absicherung kostet.

In jedem Fall sollte eine Online Berechnung noch zu keiner Kaufentscheidung führen, sondern in erster Linie als Informationsquelle dienen, was den Preis, die Leistung oder den Anbieter betrifft. Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um ein Beratungsintensives Produkt handelt, sollten Sie sich an einen unabhängigen Berater wenden. Ein Versicherungsvertreter der nur eine bestimmte Gesellschaft vertritt, wird höchst wahrscheinlich nicht die Möglichkeit haben, Ihnen von unterschiedlichen Gesellschaften die dementsprechenden Angebote zu unterbreiten.

Hier einige Besonderheiten auf einen Blick:

  • ausschließlich monatliche Rentenzahlung - frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte angesparte Summe verloren.
  • Eine Auszahlung erfolgt nur an den Versicherten.
  • Eine Hinterbliebenen-Leistung kann für den Ehepartner mit eingeschlossen werden.
  • nachgelagerte Versteuerung
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit eingeschlossen werden.
  • Die Rürup-/Basisrente kann nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden,
  • Sie ist allerdings Harz IV sicher.
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