Bauherrenhaftpflicht
Wenn auf Ihrer Baustelle dritte Personen zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung, wie z. B. bei einer Besichtigung durch Freunde oder Bekannte aber auch bei unerlaubtem Betreten der Baustelle durch Kinder, die durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommen. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie somit vor den finanziellen Forderungen der Geschädigten.
(035601) 23 080
